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Räderwechsel-Termine Frühling 2024

Liebe Kunden,
der Frühling naht…

Daher denken Sie daran, rechtzeitig einen Räderwechsel- Termin für Ihre Sommerbereifung zu vereinbaren.
Warte - Termine bieten wir jeden Freitag im April in der Zeit von 07.30 Uhr bis 15.00 Uhr an.


Kostenloser Batterietest

Wenn Ihr Fahrzeug nicht anspringt, ist meist die Batterie Schuld – gerade jetzt, wenn die Nächte kälter werden. Statistiken belegen, dass Batterie-Versagen die häufigste Pannen-Ursache ist.

Das können Sie jedoch verhindern! Lassen Sie jetzt die Batterie Ihres Autos kostenlos von uns überprüfen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Die EU-Kommission stärkt unsere Arbeit...
...und räumt Ihnen die freie Werkstattwahl ein!

Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission eine Verordnung im Sinne der europäischen Verbraucher erlassen, mit der sie die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den rechtsverbindlichen Leitlinien zur GVO (2010/0 138/05) stellt die Kommission z.B. unmissverständlich klar, dass der Fahrzeughersteller die mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Garantien nicht davon abhängig machen darf, dass lnspektions-, lnstandsetzungs—‚ Wartungs- und Servicearbeiten für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen. Für Sie als unser Kunde bedeutet das: Sie können auch mit lhrem Neuwagen im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Garantiezeitraum (z.B. bei KlA sieben Jahre, Hyundai fünf Jahre, Toyota, Honda, Suzuki, Nissan drei Jahre) in unseren Kfz-Meisterbetrieb kommen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs-/ Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder -hersteller bekommen. Somit haben Sie die Sicherheit, dass wir, als Ihr unabhängiger Kfz-Meisterbetrieb, lhr Fahrzeug nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Herstellers warten und reparieren. Dabei kommen Teile in Erstausrüstungsqualität oder Originalteile zum Einsatz. So bleiben die Gewährleistung und Garantie des Herstellers voll erhalten. Zu lhrer Sicherheit dokumentieren wir den Service im Serviceheft des Fahrzeugs. lm Garantiefall haben Sie so den Nachweis, dass alle Arbeiten sorgfältig und fachmännisch erledigt worden sind. Stand 08.2014


Schlagloch

Ein ordentlicher Bordsteinrempler oder ein großes Schlagloch und schon ist es passiert:
DAS FAHRWERK IST VERSTELLT!
Die Folgen sind einseitiger Reifenverschleiß, erhöhter Kraftstoffverbrauch und instabiles Fahrverhalten. Die Achsvermessung wird meist erst erwünscht, wenn der Reifen fast kaputt gefahren ist. Warten Sie nicht, beugen Sie vor! Eine optimale Fahrwerks-Einstellung bewirkt:

  • eine erhöhte Laufleistung des Reifens
  • ein verbessertes Reifenabriebsbild
  • (keine einseitige Reifenabnutzung, Gratbildung)
  • einen verbesserten Rollwiderstand, der hilft den Spritverbrauch zu senken
  • verbessert das Handling und gibt Sicherheit
Damit Sie immer in der richtigen Spur bleiben und der Reifenverschleiß so gering wie möglich ist, vermessen wir Ihr Fahrzeug mit neuester 3D-Technologie von John Bean. Zur Einlösung des Gutscheines drucken Sie bitte die Seite mit dem Flyer aus und bringen diese bei Ihrem nächsten Werkstattbesuch mit.


Wichtige Informationen für alle Autofahrer!

Neuerungen bei der Hauptuntersuchung seit 1. Juli 2012.

Die 47. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) reformiert die Hauptuntersuchung – vor allem im Hinblick auf die Transparenz und Qualität für den Fahrzeughalter.

Was ändert sich konkret?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).

Aber Achtung: Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU.

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann in Zukunft doppelt teuer werden, denn es droht neben einem Verwarnungs- oder Bußgeld sogar ein 20 % höherer Preis für die Hauptuntersuchung.