UVV Fahrzeugprüfung
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen Pflicht.
Bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften riskieren Sie:
- Verweigerung der Versicherungsleistung
- Verhängung eines Bußgeldes
So sind Sie als Unternehmer auf der sicheren Seite:
- Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit durch einen Sachkundigen, z. B. Mitarbeiter autorisierter Fachbetriebe
- Prüfung mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf durch Bescheinigung und Prüfplakette
- Der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren
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