UVV Fahrzeugprüfung

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen Pflicht.

Bei Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften riskieren Sie:

  • Verweigerung der Versicherungsleistung
  • Verhängung eines Bußgeldes

So sind Sie als Unternehmer auf der sicheren Seite:

  • Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit durch einen Sachkundigen, z. B. Mitarbeiter autorisierter Fachbetriebe
  • Prüfung mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf durch Bescheinigung und Prüfplakette
  • Der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren

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